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Funktionär mit Schulungsbedarf
Stephan Oberholz ist Richter am Leipziger Landgericht. Außerdem sitzt Oberholz dem Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vor. Jenes NOFV Organ hat den FC Energie nach den Vorkommnissen beim Brandenburg Derby im Karli zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verknackt. Der SV Babelsberg 03 wurde wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe von 7.000 Euro belangt. Außerdem wurde für den Fall eines erneuten Abbrennens von Pyrotechnik der Ausschluss der Zuschauer bei einem Babelsberger Heimspiel angedroht.
FSV Zwickau vs. FSV Frankfurt
Stephan Oberholz durfte in der vergangenen Spielzeit ein sportrechtliches Verfahren gegen den FSV Zwickau führen. Gegenstand waren rassistische Beleidigungen des Spielers Shawn Barry des FSV Frankfurt durch Zwickauer Zuschauer. Die West-Sachsen hatten wieder mal nichts gehört oder gesehen und die Vorwürfe vehement abgestritten. Stattdessen wurde Barry der Lüge bezichtigt. Letztlich folgte Oberholzens Sportgericht dem Anklagevorwurf ohne Anhörung von Zeugen. Dass Oberholz auf eine zeitaufwendige Vernehmung der Zeugen verzichtete, mag prozess-ökonomische Gründe gehabt haben; vielleicht waren auch die Aussagen der Zeugen zu eindeutig; oder Oberholz wollte das Bloßstellen der teilweise rassistischen Fankultur in Sachsen verhindern, indem er auf die Zeugen verzichtete und den Zwickauern ein Einlenken nahelegte. Die Schwäne formulierten kein Eingeständnis, sondern rangen sich ein „Wir können nicht guten Gewissens ausschließen, dass der Spieler nicht beleidigt wurde“ (Jörg Schade, Bereichsleiter Spielbetrieb FSV Zwickau). Oberholz machte daraus bei seiner 13.000 Euro schweren Urteilsbegründung Folgendes: „Der FSV Zwickau hat für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer die Verantwortung übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen. […] Der Verein hat durch sein Verhalten versucht, ein Zeichen zu setzen und uns versichert, präventive Maßnahmen zu ergreifen“. Oberholz war sich in diesem Zusammenhang auch nicht zu schade, die vermeintlich unmissverständliche Haltung des Deutschen Fußball-Bundes im Falle rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit darzulegen: „Der DFB duldet keine diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen. Da droht der Gesellschaft eine Gefahr, wenn so etwas auf der Bühne des Fußballs passiert“.
Babelsberg 03 vs. FSV Zwickau
Auch Babelsberg 03 hat wiederholt Bekanntschaft mit Stephan Oberholz als Vorsitzendem Richter des Sportgerichts des NOFV gemacht. Meist ging es um sogenanntes „unsportliches Verhalten“ im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik. Unter anderem verhandelte Oberholz aber auch die rassistischen Ausfälle des Zwickauer Trainers Ziegener und des damaligen Spielers Zimmermann beim Regionalliga-Punktspiel zwischen Nulldrei und dem FSV Zwickau im November 2015. Auch damals gab es jede Menge Zeugen, aber vielleicht war das Medieninteresse nicht so groß wie in der zweiten Liga beim FSV Frankfurt. Jedenfalls versuchte Oberholz die anwesenden Nulldrei-Vertreter förmlich zu überreden, einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße zuzustimmen. Sein Interesse war eindeutig davon geleitet, die offenkundigen und teilweise auch eingestandenen Verfehlungen der Zwickauer nicht an die große Glocke zu hängen.
Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus
Auch aktuell hat Stephan Oberholz wieder mit Babelsberg 03 zu tun. Diesmal geht es um „unsportliches Verhalten der Anhänger“ beim Spiel zwischen Babelsberg 03 und Energie Cottbus im April 2017. Der SVB hat in einer umfassenden Stellungnahme reagiert und Berufung gegen das Urteil eingelegt. Stutzig macht den aufmerksamen Leser, dass Richter Oberholz in seiner Begründung zum Urteil und zum Strafmaß gegen den SVB wie folgt ausführt: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus.“ Hingegen gibt es trotz Verweis auf die Beurteilungsquellen (Zitat Urteilsbegründung: „Diese Feststellungen ergeben sich aus dem Schiedsrichtersonder- und dem NOFV- Sicherheitsbericht, den Stellungnahmen der beteiligten Vereine, soweit das Sportgericht diesen folgen konnte, sowie aus der Inaugenscheinnahme der TV-Bilder über die Vorfälle (u.a. RBB, YouTube, facebook)“) im Urteil gegen Babelsberg und auch im Urteil gegen Cottbus keinerlei Hinweise auf die bewussten und offenkundig gezielte Störung und Spielunterbrechung durch einen Platzsturm mit versuchtem Angriff gegen Babelsberger Zuschauer durch rechtsextreme Personen aus dem Umfeld der Cottbuser Fanszene. Kein sogenannter „Hitlergruß“, kein Slogan „Arbeit machtfrei – Babelsberg 03“, keine Rufe „Babelsberg 03 - Zecken, Zigeuner und Juden“ fanden Eingang in Oberholzens Sachdarstellung zur Begründung des Urteils gegen den FC Energie Cottbus. So als habe es all das nicht gegeben.
Nicht hören, nichts sehen, nichts sagen. Man wird den Eindruck nicht los, dass das Sportgericht um den Vorsitzenden Stephan Oberholz Nachholbedarf bei der Bewertung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hat. Der sächsische Richter und Multifunktionär ist übrigens auch stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Bei nächster Gelegenheit, zum Beispiel anlässlich einer der sicherlich folgenden Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung, sollte der DFB Herrn Oberholz und seine Beisitzer mal zur Weiterbildung schicken!
Stephan Oberholz ist:
- Vizepräsident des Sächsischem Fußballverbandes (Rechts- und Satzungsfragen)
- Stellvertrender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts
- Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts