Archiv

Dummheit oder Willkür Part 3

Ausführlich hat die Abseits-Redaktion das sportgerichtliche Nachspiel zum Brandenburg-Derby Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus dokumentiert (Dummheit oder Willkür Part 2). Mittlerweile gibt es neue Kapitel, die noch mehr als ohnehin schon am Sachverstand und an der Haltung des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) zweifeln lassen.

Was bisher geschah:

Beim Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus kommt es - maßgeblich durch Cottbuser Anhänger ausgelöst - zu schweren Störungen von Ordnung und Sicherheit einschließlich Spielunterbrechungen (Volksverhetzung, Platzsturm, Abbrennen von Pyrotechnik).

Das Sportgericht des NOFV leitet daraufhin Verfahren gegen beide Vereine ein. Cottbus wird zu einer Gesamtstrafe von 10.0000 Euro und einem Geisterspiel verurteilt. Die Tatbestände der Volksverhetzung sowie rassistischer und antisemitischer Diskriminierung seitens eines größeren Teils der Cottbuser Anhänger werden nicht erwähnt.

Babelsberg 03 wird zu einer Strafe von 7.000 Euro und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung wird angeführt, „eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock [rief] „Nazischweine raus!“ in Richtung des Cottbusser Fanblockes“. Später wird der NOFV wiederholt behaupten, diese Passage der Urteilsbegründung diene lediglich der Vervollständigung der Sachverhaltsdarstellung.

Beide Vereine legen gegen die Urteile Berufung ein. Der Berufung des FC Energie wird stattgegeben. Das Urteil wird dahingehend revidiert, dass das Strafmaß auf 6.000 Euro reduziert wird, das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird zurückgenommen.

Die Berufung des SV Babelsberg 03 wird aus formalen Gründen abgelehnt. In einer inhaltlichen Würdigung kommt das Sportgericht zum Ergebnis, der SVB habe keinerlei neue Sachverhalte vorgetragen hätte, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen würden. Außerdem seien dem Sportgericht auch keine Fehler bei der Rechtsanwendung vorzuhalten.

In einer Gegenvorstellung begehrt der SVB die Wiederaufnahme des Verfahrens, begründet erneut seine Rechtsauffassung und bezieht nunmehr auch das Präsidium des NOFV mit ein. Das Verbandsgericht weist die Gegenvorstellung erneut zurück. Der SVB hätte hinreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge zu präsentieren. Außerdem führt das NOFV-Präsidium aus:

  • die Verurteilung durch das Sportgericht sei ausschließlich wegen des Abbrennens von Pyrotechnik erfolgt
  • der Ruf eines Babelsberger Anhängers: „Nazi-Schweine raus“ sei nachweislich nicht sanktioniert worden
  • die Formulierung im Urteils diente allein der Vervollständigung des Sachverhaltes
  • „rassistische Fehlhandlungen“ wie das Zeigen des Hitler-Grußes oder das Grölen rechter Parolen waren dem Sportgericht nicht bekannt
  • Babelsberg hat zu derartigen Handlungen der Cottbuser Anhänger nichts vorgetragen.

Der SVB-Vorstand Archibald Horlitz schreibt daraufhin an DFB-Präsident Reinhard Grindel. Der DFB erklärt sich zwar für unzuständig, hält ab den NOFV an, wegen Volksverhetzung, Diskriminierung gegen Energie Cottbus zu ermitteln, da diese Tatbestände offenkundig seinen. Der NOFV hatte zuvor regelmäßig behauptet, den sportgerichtlichen Instanzen seien diese Tatbestände nicht bekannt gewesen seien.

Der NOFV kommt der Aufforderung durch den DFB nach und leitet ein neues Sportgerichtsverfahren wegen diskriminierender Vorfälle ein. Energie Cottbus ist irritiert. Schließlich verurteilt das NOFV-Sportgericht den FC Energie Cottbus zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro wegen rassistischer, antisemitischer und diskriminierender Parolen seiner Anhängerschaft.

Energie Cottbus legt Berufung gegen das zweite Urteil ein und erhält Recht. Glaubt man den Ausführungen des FC Energie Cottbus ist maßgebliche Grundlage des Berufungserfolgs, dass das Rechtsstaatsgebot der Doppelbestrafung eine Ahndung der Vorfälle ausschließt. Dies steht allerdings in Widerspruch zur mehrfach wiederholten Behauptung des NOFV, man hätte rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Fehlverhalten mangels Kenntnis  im früheren Strafverfahren nicht beurteilt.

Der DFB kündigt daraufhin an, dass der DFB-Kontrollausschuss den Fall eingehend prüfen wird und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einlegt. DFB-Vize-Präsident Koch betonte: „Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.“ Die rechtliche Grundlage bietet die DFB-Satzung. Die berechtigt den DFB-Kontrollausschuss, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen das DFB-Bundesgericht anzurufen.

Fortsetzung folgt. Nazischweine raus! Nicht nur aus den Stadien.

Zurück

24. April 1949: Babelsberg wird brandenburgischer Fußballmeister

SG Babelsberg: Brandenburgischer Landesmeister 1949

Am 24. April 1949  gewann die SG Babelsberg den Meistertitel des Landes Brandenburg gegen die BSG Franz Mehring Marga aus Senftenberg. Nachdem in Hin- und Rückspiel jeweils der Platzherr  obsiegte, musste ein "drittes Endspiel" her.

Auf neutralem Platz in Eberswalde vor 8.000 Zuschauern gewann die Mannschaft um Kapitän Tietz und Torwächter Schröder das Finale gegen die Niederlausitzer nach 0:1 Rückstand durch Tore von Unger und Müller mit 2:1.

Moussa Marega rassistisch beleidigt

Im portugiesischen Erstligaspiel zwischen Vitória Guimarães und dem FC Porto kam es zu massiven rassistischen Beschimpfungen gegen Porto-Stürmer Moussa Marega. Wenige Minuten nach seinem Tor zum 2:1 (1:0) verließ Torschütze Marega nach 69 Minuten wütend das Spielfeld und ließ sich auswechseln. Er reagierte damit auf massive rassistische Beleidigungen gegen ihn.

Vom Winde verweht in Lichterfelde

Vom Winde verweht: Viktoria 89 vs. SVB 1:0Nach dem Auftakt-Erfolg 2020 gegen Chemie Leipzig (1:0) folgte die Reise nach Lichterfelde. Die stürmische Sabine schickte ihre Vorboten, mehr als ein umgeknickter Marktstand neben der altehrwürdigen Haupttribüne musste aber nicht leiden. Auf wenig ebenmäßigem Geläuf taten sich beide Mannschaften schwer, spielerischen Glanz auszustrahlen. Vikki obsiegte mit einem Kopfball des 1,78 Meter großen Verteidigers Kapp. Hingegen ließ SVB-Hoffnungsträger Daniel Frahn die beste Gelegenheit liegen.

 

Daniel Frahn zum SVB?

Daniel Frahn zurück zum SVB?In den letzten Tagen und Wochen verdichten sich die Hinweise, dass der ehemalige Nulldrei-Torschützenkönig und derzeit vertragslose Stürmer Daniel Frahn zurück an den Babelsberger Park wechseln könnte. Angesichts der ohne Zweifel vorhandenen fußballerischen Qualität wäre „Frahner“ sicher eine Verstärkung. Allerdings gibt es auch zahlreiche kritische Stimmen, denn in seinem letzten Verein, dem Chemnitzer FC, legte er einen Abgang hin, der in vielerlei Hinsicht umstritten war und ist. Jetzt hat Daniel Frahn seinen Vertrag in Chemnitz aufgelöst.

Hopp oder top, SVB?

SVB-Ex-Trainer Marco VorbeckDer SVB steht vor entscheidenden Monaten. Der Versuch mit Trainer-Neuling Marco Vorbeck ist heftig gescheitert. Der frühere Rostocker Bundesliga-Profi fand zu keiner Zeit am Babelsberger Park die notwendige Bindung. Jetzt hat mit Predrag Uzelac ein erfahrener Fußball-Funktionär das Sagen im Karl-Liebknecht-Stadion. Ob der Verein aus dem Experiment Vorbeck gelernt hat, muss sich erst noch zeigen. Von einem neuen Aufbruch ist jedenfalls bisher noch wenig zu spüren.

Mitgliederversammlung beim SVB

SVB Mitgliederversammlung 2018Der SV Babelsberg 03 hat zur Mitgliederversammlung am 17. Juni 2019 ins Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion eingeladen. Der Verein steht vor der kommenden Spielzeit vor schwierigen Herausforderungen. Einerseits ist der sportliche Umbruch nach dem Abschied von Almedin Civa zu meistern, andererseits hat der SVB nach wie vor schwierige wirtschaftliche Lage zu bewältigen. Dies führte die kürzlich bekannt gegebene Unterdeckung des Vereinsetats in der ablaufenden Periode noch einmal deutlich vor Augen. Auf die Einschätzung der Gremien zu den anstehenden Fragen darf man gespannt sein.

Der Unterschied ziwschen Pele Wollitz und Jürgen Klopp

Kürzlich gab der bekannte Fußballtrainer Klaus-Dieter "Pele" Wollitz wieder einmal eine Pressekonferenz. Anlass war das bevorstehende Drittliga-Spiel gegen Kaiserslautern, bei dem Wollitz wegen fortgesetztem unsportlichem Verhalten in der Partie gegen Zwickau gesperrt sein wird. Wollitz findet das ungerecht und vermutet verschwörungstheoretisch einen Zusammenhang zu früheren Äußerungen, die dem DFB nicht gefallen haben könnten. Dabei sei er nur ein emotionaler Trainer, der sich ansonsten korrekt verhalten würde. So ähnlich wie der nicht nur in Deutschland geschätzte Jürgen Klopp, Trainer des FC Liverpool.

Es wird immer schlimmer

Israels Nationaltrainer Andreas Herzog positioniert sich angesichts antisemitischer Beschimpfung gegen seinen Spieler Almog Cohen vom FC Ingolstadt eindeutig: "Es ist an der Zeit, dass die Politik die Reißleine zieht, dass Gesetze geändert werden, um so etwas hart betrafen zu können." Und zwar ganz egal, ob in Deutschland, in England oder Griechenland.

Der israelische Auswahlspieler Almog Cohen war während des Zweitliga-Spiels des FC Ingolstadt bei Union Berlin (0:2) nach einer Tätlichkeit vom Platz gestellt worden. Anschließend wurde Cohen von einem Twitter-User, der sich als Fan der Köpenicker darstellte, auf übelste Art und Weise antisemitisch beleidigt. Der 1. FC Union Berlin hat in dieser Sache umgehend Anzeige erstattet, der Staatsschutz ermittelt.