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Lok Sportplatz erhalten! Spekulation verhindern!
Das drei Hektar große Grundstück in bester Potsdamer Wasserlage gegenüber dem Babelsberger Park ist planungsrechtlich über den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan als öffentliche Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Sport gesichert. Der Verein betreibt und erhält den Sportplatz seit 1990 in vollständiger Eigenverantwortung. Drei hauptamtlich beschäftigte Platzwarte des ehrenamtlich geführten Vereins kümmern sich im Pflege und Instandhaltung und sorgen für ein bedarsfgerechtes Angebot für alle Nutzer der Sportanlage.
Der ESV Lok Potsdam hat 1.300 Mitglieder in 14 Abteilungen. Die Palette der sportlichen Betätigung reicht von der wöchentlichen Freizeitbeschäftigung ohne Wettkampfanschluss über den Meisterschaftsbetrieb im Fußball bis zur aussichtsreichen Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, z.B. der Senioren in der Leichtathletik, aber auch Weltcuperfolgen und dem WM-Titel im Winterschwimmen.
Seit 2004 hatte sich der ESV Lok Potsdam vergeblich um den Erwerb des Sportgeländes bemüht. 2020 haben die Stadtverordneten der Stadt Potsdam beschlossen, das Lok-Sportgelände käuflich zu erwerben und dem ESV Lok Potsdam per Erbbaurechtsvertrag für den Sportbetrieb zu übertragen.
Seit 1997 ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) mit der Eigentümerfunktion beauftragt. Obwohl bereits vier Verkehrswertgutachten durch das BEV beauftragt wurden, kam es bisher nicht zu einem daraus abgeleiteten Verkaufsangebot der Behörde.
Vielmehr hat das BEV ein weiteres Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Das unveröffentlichte neue Gutachten hat den Verkehrswert nach Medienberichten mit 5,6 Millionen Euro ausgewiesen. 2018 wurde der Verkehrswert noch mit 1,7 Mio. Euro ermittelt. Wie ein solcher Wertzuwachs für eine planungsrechtlich gesicherte Sportstätte innerhalb von fünf Jahren zustande kommen soll, ist sachlich nicht zu begründen.
2025 endet der Pachtvertrag des ESV Lok Potsdam mit dem Bund. Sollte es bis dahin nicht gelingen, das Grundstück zu einem realistischen Verkehrswert an die Landeshauptstadt Potsdam zu übertragen, stehen der Verein und die traditionsreiche Sportstätte vor dem Aus.
Die Landeshauptstadt Potsdam, das Land Brandenburg und der Bund sind gefordert, die Behörde BEV anzuweisen, das spekulative Höchstgebotsverfahren zu beenden und eine ordnungsgemäße Übertragung öffentlichen Eigentums an den lokalen Aufgabenträger, die Landeshauptstadt Potsdam, umzusetzen!
Die Sportstätte darf durch die Veräußerung zum Höchstgebot nicht zum Spekulationsobjekt werden!