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Sportgerichtsbarkeit: Schutzgeld und Verfahrensbrimborium
Bereits seit langem kritisieren Fans, Beobachter und Vereinsfunktionäre die intransparenten Entscheidungen der Sportgerichte im deutschen Fußball. Regelmäßig sind Verhältnismäßigkeit von Urteilen und Strafen nicht nachvollziehbar. Insbesondere das so genannte "unsportliche Verhalten" und die "mangelhafte Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit" geben regelmäßig Anlass zu Interpretationen und Auslegungen. Auch der Umgang mit "Wiederholungstätern" erscheint fragwürdig.
In einem Beitrag auf der Internetseite des SVB wird das Sportgerichtsverfahren nach dem Regionalliga-Spiel gegen den 1. FC Magdeburg konkret beleuchtet. Wir dokumentieren die kritische Auseinandersetzung mit dem Rechtsverständnis und den Rechtsmaßstäben des Sportgerichtes des NOFV.

Der SV Babelsberg 03 legte gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 07.01.2014 zu den Vorkommnissen während der Heimspiele gegen den 1. FC Magdeburg und dem ZFC Meuselwitz Berufung ein. Das Verbandssportgericht tagte am 13.02.2014 und erörterte die verbandsseitig erhobenen Vorwürfe gegen den SV Babelsberg wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Fans“ und „ungenügenden Ordnungsdienstes“. Im Ergebnis gab es pro Spiel 500 Euro „Nachlass“. Somit wurde die Gesamtgeldstrafe von 4.000 € auf 3.000 € gesenkt. Weil der Vorstandsvorsitzende im Termin nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Freispruch beantragt hatte, legten die Verbandsrichter dem Verein auch die Verfahrenskosten in vollem Umfange auf.
Im Falle des Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg wurde dem SV Babelsberg 03 zu Gute gehalten, dass deutlich mehr Gästefans aus Magdeburg das Karl-Liebknecht-Stadion besuchten, als von Fachleuten im Vorfeld prognostiziert wurde. Des Weiteren wurden die einstmals als „Ausschreitungen“ verhandelten Bierbecherwürfe zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz als weniger dramatisch eingestuft als noch in der ersten Verhandlung.
Da die Gerichtsbarkeit gleichzeitig Empfänger der zu zahlenden Strafe ist, ist ein Strafnachlass von 1.000 € bereits beachtlich und wird vom SV Babelsberg 03 mit Hinblick auf seine finanzielle Situation dankbar zur Kenntnis genommen. Der NOFV hatte im parallelen Berufungsverfahren den 1. FC Magdeburg ebenfalls zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Der Verein ist allerdings nicht einverstanden mit dieser Art von „Gerichtsbarkeit“.
Da das NOFV Bezirksgericht auf dem Standpunkt steht, dass es für die beiden Vorwürfe (1) Unsportliches Verhalten der Fans und (2) Nicht ausreichender Ordnungsdienst
- eines Verschuldensnachweises nicht bedarf,
- eines Nachweises, dass ein Fehlverhalten eigener oder fremder Fans vorliegt, nicht bedarf,
- Angaben nicht gemacht werden, welche Maßnahmen der Verein hätte ergreifen müssen, um der Geldstrafe zu entgehen,
- Fehler des Ordnungsdienstes, für die die Strafe verhängt wird, gar nicht festgestellt werden,
- unvorhersehbare Umstände, wie ein erhöhtes Zuschaueraufkommen, strafmildernde Bedeutung haben,
- der Vorwurf des „unsportlichen Fanverhaltens“ ganz unklar ist und es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Fan etwa einen Becher geworfen hat oder bloß ein Zuschauer
- es ferner gleichgültig ist, ob der Verein alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat oder nicht,
- frühere Verurteilungen, die ebenfalls auf einer verschuldensunabhängigen Basis erfolgten, werden „strafschärfend“ berücksichtigt,
- Verfahrensmängel in der Berufung heilt, dem Verein aber dennoch alle Verfahrenskosten auferlegt und
- die Beantragung des Freispruches zum Anlass nimmt, trotz der Reduktion der Geldstrafe, eine Kostenteilung abzulehnen.Man soll also, so versteht es der Vorstand des SV Babelsberg 03, künftig die Klappe halten, denn sonst wird es immer teurer (auch bei immer geringeren Vorfällen). Ferner soll man dem Verband regelmäßig ordentliche Geldbeträge mit der Demut eines Straftäters zur Verfügung stellen, der sich schuldig fühlen soll, auch wenn das Gegenteil zutrifft. Manchmal ist auch von einer Haftung die Rede, wo es doch keine Personen- oder Sachschäden gegeben hat. Haftung durch verschuldensunabhängige Strafen ist also eine Art privates Schutzgeld, die der Verband durch Androhung von Punktabzügen und Verbandsausschluss ohne staatliche Hilfe (Kontrolle) hereinholt.
Im Ergebnis stellt das zeit- und kostenaufwendige Verfahrensbrimborium eine Show dar, die keinen Rechtsschutz bringt. Vielmehr ist sie Ausdruck einer Willkür zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Dass dies auch im DFB und den internationalen Verbänden vergleichbar gehandhabt wird, macht es nicht besser. Eine rechtsstaatliche Überprüfung ist bislang weder in Deutschland noch sonst weltweit erfolgt.
Nach der blutleeren Vorstellung gegen Auerbach zum Auftakt 2014 im Karli zeigten die Nulldreier gegen Zwickau eine engagiertere Partie. Nach den Begegnungen gegen Lok Leipzig zum Saisonauftakt, dem 3:0 Erfolg in Auerbach und dem 2:0 Auswärtsdreier in Rathenow war es erst die vierte Begegnung der laufenden Spielzeit, bei der hinten die Null stand. Marvin Gladrow musste zwar einige brenzlige Situationen entschärfen, doch letztlich waren die Zwickauer nahezu ähnlich harmlos wie unsere Elf.
Nach fast drei Monaten war endlich die Zeit des Wartens vorbei. Alles sah nach einem herrlichen Fußballnachmittag aus. Bereits frühzeitig trafen sich die Ultras bei strahlender Sonne und Frühlingstemperaturen am Rathaus und auch der ein oder andere Spieler schlenderte gemütlich die Karli entlang in Richtung Stadion. Um es vorweg zu nehmen, es wurde ein herrlicher Fußballnachmittag für die mitgereisten Auerbach-Fans und den ein oder anderen Ich-freu-immer-wenn-Babelsberg-verliert-Anhänger wie Prof. Quatschnie oder Tribünenblick.
Das ABSEITS gedenkt Heinz „Schupo“ Tietz, der im Alter von 94 Jahren am 7.Februar 2014 in einem Lehniner Hospiz verstarb. Schupo zählte zu den herausragenden Persönlichkeiten der Babelsberger Fußballgeschichte, prägte lange Zeit als Kapitän das Gesicht der Oberligamannschaft und war nach seiner aktiven Laufbahn noch viele Jahre als Trainer aktiv. Nachfolgend ein Artikel, den wir in den 90er Jahren nach einem Treffen mit ihm im ABSEITS veröffentlichten.
Angesichts der katastrophalen Leistungsbilanz des Kochs aus Dortmund belegen Verlautbarungen wie „Ich bin der Verleumdungen müde“ in der MAZ vom 03.02.2014 eine höchst fragwürdige Selbstwahrnehmung. Das ehemalige Charlottenburger Präsidiumsmitglied bestätigte mit seiner von Selbstmitleid und Schuldzuweisungen strotzenden Anklage die während seiner Amtszeit zwischen August 2011 und März 2013 gesammelten Eindrücke.
Am ersten Winterwochenende des Jahres 2014 eröffnete Nulldrei die Testspielserie vor dem Rückrundenstart. Zu Gast auf dem Kunstrasenplatz im Karl-Liebknecht-Stadion waren am Sonnabend Heinersdorf (15:1 für den SVB) und am Sonntag Empor Berlin (1:0 für Babelsberg). Auf dem seifigen Kunstrasenplatz glichen beide Spiele über weite Strecken eher einer Trainingseinheit im Eiskunstlauf. Dennoch gelangen in beiden Partien bei bescheidenem Publikumsinteresse gute Offensivaktionen. Leider verletzte sich Dominic Feber im Spiel gegen Empor aus Pankow bei einer mutigen Parade durch ein gestrecktes Bein des Gegners am Kopf und musste ins Krankenhaus. Die Abseits-Redaktion wünscht gute Besserung.