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Sportgerichtsbarkeit: Schutzgeld und Verfahrensbrimborium
Bereits seit langem kritisieren Fans, Beobachter und Vereinsfunktionäre die intransparenten Entscheidungen der Sportgerichte im deutschen Fußball. Regelmäßig sind Verhältnismäßigkeit von Urteilen und Strafen nicht nachvollziehbar. Insbesondere das so genannte "unsportliche Verhalten" und die "mangelhafte Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit" geben regelmäßig Anlass zu Interpretationen und Auslegungen. Auch der Umgang mit "Wiederholungstätern" erscheint fragwürdig.
In einem Beitrag auf der Internetseite des SVB wird das Sportgerichtsverfahren nach dem Regionalliga-Spiel gegen den 1. FC Magdeburg konkret beleuchtet. Wir dokumentieren die kritische Auseinandersetzung mit dem Rechtsverständnis und den Rechtsmaßstäben des Sportgerichtes des NOFV.

Der SV Babelsberg 03 legte gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 07.01.2014 zu den Vorkommnissen während der Heimspiele gegen den 1. FC Magdeburg und dem ZFC Meuselwitz Berufung ein. Das Verbandssportgericht tagte am 13.02.2014 und erörterte die verbandsseitig erhobenen Vorwürfe gegen den SV Babelsberg wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Fans“ und „ungenügenden Ordnungsdienstes“. Im Ergebnis gab es pro Spiel 500 Euro „Nachlass“. Somit wurde die Gesamtgeldstrafe von 4.000 € auf 3.000 € gesenkt. Weil der Vorstandsvorsitzende im Termin nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Freispruch beantragt hatte, legten die Verbandsrichter dem Verein auch die Verfahrenskosten in vollem Umfange auf.
Im Falle des Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg wurde dem SV Babelsberg 03 zu Gute gehalten, dass deutlich mehr Gästefans aus Magdeburg das Karl-Liebknecht-Stadion besuchten, als von Fachleuten im Vorfeld prognostiziert wurde. Des Weiteren wurden die einstmals als „Ausschreitungen“ verhandelten Bierbecherwürfe zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz als weniger dramatisch eingestuft als noch in der ersten Verhandlung.
Da die Gerichtsbarkeit gleichzeitig Empfänger der zu zahlenden Strafe ist, ist ein Strafnachlass von 1.000 € bereits beachtlich und wird vom SV Babelsberg 03 mit Hinblick auf seine finanzielle Situation dankbar zur Kenntnis genommen. Der NOFV hatte im parallelen Berufungsverfahren den 1. FC Magdeburg ebenfalls zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Der Verein ist allerdings nicht einverstanden mit dieser Art von „Gerichtsbarkeit“.
Da das NOFV Bezirksgericht auf dem Standpunkt steht, dass es für die beiden Vorwürfe (1) Unsportliches Verhalten der Fans und (2) Nicht ausreichender Ordnungsdienst
- eines Verschuldensnachweises nicht bedarf,
- eines Nachweises, dass ein Fehlverhalten eigener oder fremder Fans vorliegt, nicht bedarf,
- Angaben nicht gemacht werden, welche Maßnahmen der Verein hätte ergreifen müssen, um der Geldstrafe zu entgehen,
- Fehler des Ordnungsdienstes, für die die Strafe verhängt wird, gar nicht festgestellt werden,
- unvorhersehbare Umstände, wie ein erhöhtes Zuschaueraufkommen, strafmildernde Bedeutung haben,
- der Vorwurf des „unsportlichen Fanverhaltens“ ganz unklar ist und es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Fan etwa einen Becher geworfen hat oder bloß ein Zuschauer
- es ferner gleichgültig ist, ob der Verein alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat oder nicht,
- frühere Verurteilungen, die ebenfalls auf einer verschuldensunabhängigen Basis erfolgten, werden „strafschärfend“ berücksichtigt,
- Verfahrensmängel in der Berufung heilt, dem Verein aber dennoch alle Verfahrenskosten auferlegt und
- die Beantragung des Freispruches zum Anlass nimmt, trotz der Reduktion der Geldstrafe, eine Kostenteilung abzulehnen.Man soll also, so versteht es der Vorstand des SV Babelsberg 03, künftig die Klappe halten, denn sonst wird es immer teurer (auch bei immer geringeren Vorfällen). Ferner soll man dem Verband regelmäßig ordentliche Geldbeträge mit der Demut eines Straftäters zur Verfügung stellen, der sich schuldig fühlen soll, auch wenn das Gegenteil zutrifft. Manchmal ist auch von einer Haftung die Rede, wo es doch keine Personen- oder Sachschäden gegeben hat. Haftung durch verschuldensunabhängige Strafen ist also eine Art privates Schutzgeld, die der Verband durch Androhung von Punktabzügen und Verbandsausschluss ohne staatliche Hilfe (Kontrolle) hereinholt.
Im Ergebnis stellt das zeit- und kostenaufwendige Verfahrensbrimborium eine Show dar, die keinen Rechtsschutz bringt. Vielmehr ist sie Ausdruck einer Willkür zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Dass dies auch im DFB und den internationalen Verbänden vergleichbar gehandhabt wird, macht es nicht besser. Eine rechtsstaatliche Überprüfung ist bislang weder in Deutschland noch sonst weltweit erfolgt.
Nachdem der SVB zuletzt dreimal in Folge Platz 10 bzw. 11 der Regionalliga Nordost erreichte, macht sich nach der Hinrunde 2023/24 Euphorie im Babelsberger Kiez breit. Nach siebzehn absolvierten Spielen liegt das Team vom Babelsberger Park auf Platz 5 in Reichweite zur Tabellenspitze. Der erste Greifswald ist zwar neun Punkte entfernt, hat aber schon drei Spiele mehr ausgetragen. Auch Cottbus und der BFC, die in der Spitzengruppe platziert sind und unbedingt Meister werden wollen, müssen noch am Babelsberger Park aufdribbeln.
Mit einer deutlichen Leistungssteigerung quittierte die Mannschaft des SVB im Herbst 2021 die Trennung von Trainer Predrag Uzelac. Unmittelbar nach der Trennung legte die Elf vom Babelsberger Park mit dem Weiterkommen im DFB-Pokal gegen den Bundesliga-Aufsteiger Greuther Fürth ein Bravour-Stück ab. Es folgten weitere starke Auftritte gegen die Regionalliga-Spitzenteams BFC , BAK und Lok Leipzig. Auch in der Zweiten Hauptrunde gegen den Champions League Teilnehmer Leipzig verkaufte sich die nun von Jörg Buder betreute Equipe mehr als teuer. Nach zuletzt stagnierender Ergebniskurve steht jetzt das Pokal-Halbfinale gegen Energie Cottbus vor der Tür.
Bernd Schröder, ostzonaler Nestor des Frauenfußballs, formulierte einst „Frauenfußball ist keine Naturwissenschaft“. Wer wollte dieser schlichten Wahrheit widersprechen. Die brandenburgische Landesregierung hat sich Schröders Motto zu eigen gemacht. „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ lautet die Marketing-Botschaft von „Scholz und Friends“.
Der SVB ist nach Aussagen der Verantwortlichen gut durch die Corona-Krise gesegelt. Die wirtschaftlichen Belastungen durch fehlende Zuschauereinnahmen kompensierte der Verein durch Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und andere Zuschüsse. Hin und wieder konnte man sich bei Verlautbarungen der Gremien nicht des Eindrucks verwehren, ohne Meisterschaftsspielbetrieb wären die wirtschaftlichen Sorgen kleiner als im Normalbetrieb.
Es war einmal vor langer Zeit, um genau zu sein: vor zwanzig Jahren. Da schickte sich ein kleiner Fußballverein aus einem Stadtteil der Landeshauptstadt Potsdam an, die große bundesdeutsche Fußballwelt zu erobern. Die Rede ist natürlich von unserem SV Babelsberg 03.
Die befreiende Wirkung des Pokal-Halbfinal-Sieges über Energie Cottbus manifestierte sich in einem Jubelempfang am Karl-Liebknecht-Stadion. Mahnende Stimmen, mit dem überzeugenden Auftritt im bisher selten geliebten Stadion der Freundschaft sei noch nichts erreicht, wurden weitgehend ignoriert. Im Finale am Tag der Amateure trifft Nulldrei am 29. Mai 2021 in Luckenwalde auf den Vorjahres- und vermeintlichen „Angst“-Gegner aus Fürstenwalde. Derweil treiben die Verantwortlichen des SVB die Kaderplanung für die neue Spielzeit voran. Babelsberg 03 verkündete mit Jakub Moravec und Marcel Rausch die ersten Neuzugänge.