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Sportgerichtsbarkeit: Schutzgeld und Verfahrensbrimborium
Bereits seit langem kritisieren Fans, Beobachter und Vereinsfunktionäre die intransparenten Entscheidungen der Sportgerichte im deutschen Fußball. Regelmäßig sind Verhältnismäßigkeit von Urteilen und Strafen nicht nachvollziehbar. Insbesondere das so genannte "unsportliche Verhalten" und die "mangelhafte Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit" geben regelmäßig Anlass zu Interpretationen und Auslegungen. Auch der Umgang mit "Wiederholungstätern" erscheint fragwürdig.
In einem Beitrag auf der Internetseite des SVB wird das Sportgerichtsverfahren nach dem Regionalliga-Spiel gegen den 1. FC Magdeburg konkret beleuchtet. Wir dokumentieren die kritische Auseinandersetzung mit dem Rechtsverständnis und den Rechtsmaßstäben des Sportgerichtes des NOFV.

Der SV Babelsberg 03 legte gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 07.01.2014 zu den Vorkommnissen während der Heimspiele gegen den 1. FC Magdeburg und dem ZFC Meuselwitz Berufung ein. Das Verbandssportgericht tagte am 13.02.2014 und erörterte die verbandsseitig erhobenen Vorwürfe gegen den SV Babelsberg wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Fans“ und „ungenügenden Ordnungsdienstes“. Im Ergebnis gab es pro Spiel 500 Euro „Nachlass“. Somit wurde die Gesamtgeldstrafe von 4.000 € auf 3.000 € gesenkt. Weil der Vorstandsvorsitzende im Termin nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Freispruch beantragt hatte, legten die Verbandsrichter dem Verein auch die Verfahrenskosten in vollem Umfange auf.
Im Falle des Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg wurde dem SV Babelsberg 03 zu Gute gehalten, dass deutlich mehr Gästefans aus Magdeburg das Karl-Liebknecht-Stadion besuchten, als von Fachleuten im Vorfeld prognostiziert wurde. Des Weiteren wurden die einstmals als „Ausschreitungen“ verhandelten Bierbecherwürfe zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz als weniger dramatisch eingestuft als noch in der ersten Verhandlung.
Da die Gerichtsbarkeit gleichzeitig Empfänger der zu zahlenden Strafe ist, ist ein Strafnachlass von 1.000 € bereits beachtlich und wird vom SV Babelsberg 03 mit Hinblick auf seine finanzielle Situation dankbar zur Kenntnis genommen. Der NOFV hatte im parallelen Berufungsverfahren den 1. FC Magdeburg ebenfalls zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Der Verein ist allerdings nicht einverstanden mit dieser Art von „Gerichtsbarkeit“.
Da das NOFV Bezirksgericht auf dem Standpunkt steht, dass es für die beiden Vorwürfe (1) Unsportliches Verhalten der Fans und (2) Nicht ausreichender Ordnungsdienst
- eines Verschuldensnachweises nicht bedarf,
- eines Nachweises, dass ein Fehlverhalten eigener oder fremder Fans vorliegt, nicht bedarf,
- Angaben nicht gemacht werden, welche Maßnahmen der Verein hätte ergreifen müssen, um der Geldstrafe zu entgehen,
- Fehler des Ordnungsdienstes, für die die Strafe verhängt wird, gar nicht festgestellt werden,
- unvorhersehbare Umstände, wie ein erhöhtes Zuschaueraufkommen, strafmildernde Bedeutung haben,
- der Vorwurf des „unsportlichen Fanverhaltens“ ganz unklar ist und es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Fan etwa einen Becher geworfen hat oder bloß ein Zuschauer
- es ferner gleichgültig ist, ob der Verein alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat oder nicht,
- frühere Verurteilungen, die ebenfalls auf einer verschuldensunabhängigen Basis erfolgten, werden „strafschärfend“ berücksichtigt,
- Verfahrensmängel in der Berufung heilt, dem Verein aber dennoch alle Verfahrenskosten auferlegt und
- die Beantragung des Freispruches zum Anlass nimmt, trotz der Reduktion der Geldstrafe, eine Kostenteilung abzulehnen.Man soll also, so versteht es der Vorstand des SV Babelsberg 03, künftig die Klappe halten, denn sonst wird es immer teurer (auch bei immer geringeren Vorfällen). Ferner soll man dem Verband regelmäßig ordentliche Geldbeträge mit der Demut eines Straftäters zur Verfügung stellen, der sich schuldig fühlen soll, auch wenn das Gegenteil zutrifft. Manchmal ist auch von einer Haftung die Rede, wo es doch keine Personen- oder Sachschäden gegeben hat. Haftung durch verschuldensunabhängige Strafen ist also eine Art privates Schutzgeld, die der Verband durch Androhung von Punktabzügen und Verbandsausschluss ohne staatliche Hilfe (Kontrolle) hereinholt.
Im Ergebnis stellt das zeit- und kostenaufwendige Verfahrensbrimborium eine Show dar, die keinen Rechtsschutz bringt. Vielmehr ist sie Ausdruck einer Willkür zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Dass dies auch im DFB und den internationalen Verbänden vergleichbar gehandhabt wird, macht es nicht besser. Eine rechtsstaatliche Überprüfung ist bislang weder in Deutschland noch sonst weltweit erfolgt.
Bereits in den beiden vorangegangenen Spielzeiten startete der SVB sein Testspielprogramm auf dem Kreuzberger Sportplatz Wrangelritze mit einem freundschaftlichen Vergleich gegen den Berliner Bezirksligisten Hansa 07. Zum Einsatz kamen nahezu alle Spieler des SVB.
Mit dem ersten Landespokalsieg seit 2011 qualifizierte sich der SVB für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals und wird damit erstmals seit längerem wieder auf der überregionalen Fußballbühne präsent sein. In der Sonnabendnacht wurde die Begegnung mit dem Bundesliga-Aufsteiger SC Freiburg ausgelost. Trotz verschiedener Baustellen scheint Babelsberg 03 nach drei Jahren Konsolidierung vor einer nachhaltigen Trendwende zu stehen.
Der SV Babelsberg 03 ist Rekordsieger des brandenburgischen Pokalwettbewerbs, der seit 2010 unter dem Namen einer nordrhein-westfälischen Brauerei firmiert. Bereits achtmal holte der SVB die Pokal-Trophäe des märkischen Fußball-Landesverbandes FLB. Der erste Pokalsieg gelang 1999 in Schöneiche mit 5:2 gegen Stahl Eisenhüttenstadt. Letztmals gewann Babelsberg 03 den Pokal 2011 gegen den VfB Hohenleipisch. 2010 hatte die Babelsberger Reserve-Elf im Finale gegen den BSC Süd 05 obsiegt. Danach hatte der FLB Reserve-Mannschaften vom Pokalwettbewerb ausgeschlossen.
Die ohnehin in Babelsberg nicht sonderlich beliebte Sportsendung des Rundfunks Berlin-Brandenburg gab am vergangenen Sonntag mal wieder ein besonders schlechtes Bild ab. Während manche Missbilligung der unausgewogenen Berichterstattung der letzten Jahre vielleicht überzogen war, gab die Sportplatz-Redaktion nun den Kritikern neues Futter. In einer Vorschau auf die neue Regionalliga-Saison – von der RBB Redaktion wegen zahlreicher Berlin-Brandenburg-Duelle als beste Regionalliga aller Zeiten titulierte Meisterschaft – wurden gleich zwei (potentielle) Brandenburger Regionalligisten unterschlagen. Einmal mehr outete sich die Sportplatz-Redaktion als Berlin- und Cottbus-zentriert.
Der kleine SVB tauchte kürzlich mal wieder im Profifußball auf. Zwischen geklauten St. Pauli Fahnen präsentierten Union Sympathisanten eine historische Babelsberg Fahne und einen Pullover mit der Aufschrift 1903. Wäre es der 1. April gewesen, hätte man wohl von einem April-Scherz ausgehen können. War es aber nicht.
Das langgestreckte Oval des Friesenstadions in Fürstenwalde lag ein wenig abseits des Pokal-Halbfinal-Trubels, weckte aber böse Erinnerungen. Der ein oder andere Nulldreier nahm es als gutes Omen, dass die Halbfinal-Begegnung in der nebenan neu errichteten S.OS Arena ausgetragen wurde, und nicht auf dem Platz, auf dem 2009/10 die Regionalliga-Equipe des SVB beim damaligen Verbandsligisten Fürstenwalde aus dem Pokal ausgeschieden war. Am Ende setzte sich Nulldrei gegen den heutigen Oberliga-Zweiten Fürstenwalde mit 2:0 durch und qualifizierte sich fürs Pokalfinale gegen den Liga-Kontrahenten Luckenwalde.
Erstmals gastierte Nulldrei am vergangenen Freitagabend unter Flutlicht im Albert-Kuntz-Sportpark zu Nordhausen. Der dort heimische FSV Wacker hat seit dem vergangenen Sommer eine Flutlichtanlage.